Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung muss der/die Verstorbene in einem Sarg eingeäschert werden. In einer Einäscherungskammer darf jeweils nur ein Leichnam kremiert werden. Um die Identität des Verstorbenen und seiner Asche zu gewährleisten, wird dem Sarg bei der Einäscherung eine mit einer Nummer versehene kleine Schamottmarke beigelegt. Diese Marke wird nach der Kremation, der Aschenkapsel, die der Aufnahme der Asche dient, beigegeben. Das Vermischen der Asche mehrerer Personen ist ausgeschlossen. Urnen mit der Asche von Verstorbenen müssen auf einem Friedhof bestattet werden.

„Mein persönliches Anliegen ist es, jede Trauerfeier so einzigartig, persönlich und individuell wie möglich für jeden Einzelnen zu gestalten.“

 

Bestattung der Urne am eigenen Grund

Außerhalb eines Friedhofes darf eine Urne nur beigesetzt werden, mit einer Genehmigung der dafür zuständigen Behörde. Dafür benötigt man einen Grundbuchauszug, einen Grundstücksplan, in dem die Stelle der Bestattung eingezeichnet ist und die schriftliche Einwilligung aller Grundstücksbesitzer.


Gestaltungsmöglichkeiten einer Feuerbestattung

Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten einer Feuerbestattung:

Variante 1

Bei der Feuerbestattung kann wie bei der Erdbestattung zuvor die Aufbahrung in der Totenkapelle erfolgen, eine Verabschiedungsfeier vollzogen werden und anschließend wird der Sarg mit dem Leichnam zur Kremation ins Krematorium überstellt. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann meistens ein paar Tage später im engsten Familienkreise mit oder ohne Geistlichen.

Variante 2

Es kann aber auch zuerst die Kremation stattfinden und anschließend die Aufbahrung der Urne in der Totenkapelle oder direkt in der Kirche erfolgen, die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung am Friedhof wird dann den Abschluss bilden.