Was ist nach der Beerdigung zu tun?

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkasse, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Urkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.


Polizeiliche Abmeldung

Das Zentralmeldeamt wird vom zuständigen Standesamt über jeden Todesfall informiert und dadurch abgemeldet. Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Namen des/der Verstorbenen abgeschlossen waren, müssen gelöst oder geändert werden.

Dies betrifft unter anderem:

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
  • Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Strombezug
  • Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
  • Abbestellen von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Löschung von Daueraufträgen bei Geldinstituten
  • Abänderung von Bausparverträgen, Versichungen usw.
  • Aber auch an die Rücklegung bzw. Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen muss man denken, Waffenpässe und Dauerberechtigungsausweis müssen zurückgelegt werden.
  • Urkunden und Ausweise wie z.B. Fürerscheine oder Reisepässe müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
  • Ist jedoch auf den Namen von Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.